Jedes Grundstück kann sowohl bei der Anlage wie auch nachträglich in zwei getrennte Bereiche unterteilt werden. In dem einen, nachfolgend als Wohnbereich bezeichnet, wird der Mensch sehr intensiv gestaltend wirken. Hier steht das Wohnhaus oder das Gartenhäuschen, hier ist Rasen, der Kinderspielplatz, die Sitzecke, hier werden Gemüsebeete angelegt, hier wachsen Beerenobst oder Obstbäume.
Im anderen Teil des Gartens, nennen wir ihn ruhig Naturgarten, wird alles für die Natur getan und mit wenig Eingriffen viel Ruhe gelassen. Diesen Naturbereich kann man vom Wohnbereich durch eine Hecke trennen. Auch die Trennung durch eine Mauer (natürlich flach) ist möglich. Es soll aber nicht starr abgegrenzt werden, sondern eher eine optische und beruhigende, funktionelle Sonderung von Wohn- und Naturgartenbereich erfolgen. Im Naturbereich können verschiedene Biotope gestaltet werden.
So kann der zentrale Teil eine blumenreiche Gartenwiese sein. Am Rand des Gartens kann eine Gehölzgruppe mit Bäumen angelegt werden oder ein Gartenteich sein. Bei der Anlage von Gehölzgruppen müssen unbedingt die vorgeschriebenen Grenzabstände zum Nachbargrundstück beachtet werden.
Totholzhaufen können bei dieser Art der Gestaltung des Gartens im Randbereich der Gehölze abgelegt werden. Dieses Holz kann vom Schnitt der trennenden Hecke bzw. von den Obstbäumen stammen. Integriert werden können weiterhin auch Steinhaufen. Das Material dazu können Lesesteine vom Beetland sein.
Grundstücke mit einem Doppel- oder Reihenhaus sind bei Neubauten im Siedlungsrandbereich eine sehr gängige Gestaltungsform…….
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